Förderungen für Ihren Badumbau

ALTERSGERECHT UMBAUEN (KFW 455-B)

Ihr Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • 10% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000,00 Euro
  • Je Wohneinheit Mindestzuschuss: 200,00 Euro
  • Bei Mindestinvest 2000,00 Euro

Was wird gefördert?

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodenbündiger Duschen
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (z.B. WC, Waschbecken etc)

Nahezu alle Kosten sind bei fachgerechter Ausführung durch die Firma Andreas Schreyer GmbH förderfähig:

  • 1. Kosten für Beratung und Planunterlagen
  • 2. Die Maßnahmen werden z.B. von der Firma Andreas Schreyer GmbH durchgeführt
  • Vorbereitende Kosten und Wiederherstellungsarbeiten

Grundsätzlich gilt die Förderung für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser.

Der Antrag muss vor Beginn der Modernisierungsarbeiten erfolgen. Den Online-Antrag füllt die Firma Andreas Schreyer GmbH
mit Ihnen aus. Mit einer Kopie des Personalausweises wird der Antrag zu KfW geschickt (Einschreiben mit Rückschein ist empfehlenswert).
Nachdem die Zusage der KfW für die Förderung zurück kommt, darf mit dem Umbau begonnen werden.

Achtung:
Im Antrag müssen die geplanten förderfähigen Kosten benannt werden.
Diese Kosten werden von der Firma Andreas Schreyer GmbH ermittelt.
Die Werte werden dann in den KfW-Antrag übernommen.
Die Firma Andreas Schreyer GmbH hält sich an die technischen Mindestanforderungen.
Eine Gewähr für die Zusage kann nicht übernommen werden.

Den tatsächlich auszuzahlenden Zuschuss ermittelt die KfW anhand der im Verwendungsnachweis aufgeführten förderfähigen Kosten. Maximal werden die zugesagten Zuschüsse laut Kostenvoranschlag ausgezahlt!


Welche Maßnahmen sind Föderungsfähig?

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Auch mit einer schweren Behinderung soll ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden möglich sein.
Dies ist im Sinne des Patienten, seiner Angehörigen und auch der öffentlichen Kostenträger.
Die wenigsten Wohnungen sind aber hierfür geeignet. Ein kostspieliger Umbau ist dann oft unumgänglich.
Eine solche Maßnahme kann mit Mitteln der Wohnraumförderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mitteln bezuschusst werden.

Voraussetzungen

  • Schwerbehindernug (Schwerbehindertenausweis)
  • Das Haushaltseinkommen übersteigt nicht die Grenzen
    nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz

Förderung

  • Die Förderung erfolgt durch ein leistungsfreies Darlehen
    von bis zu 10.000 EUR je Wohnung
  • Ein Verwaltungskostenbeitrag von 1% des Darlehensbetrages wird erhoben
  • Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei. Die Belegungsbindung beträgt 5 Jahre.
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